CSRD für den Mittelstand: Was Sie wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine grundlegende Neuausrichtung der Berichterstattungspflichten in der Europäischen Union dar. Seit ihrer Einführung zielt sie darauf ab, Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die Unternehmensberichterstattung zu integrieren und die Transparenz zu erhöhen. Diese Richtlinie erweitert die bestehenden Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und fordert eine detailliertere Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer von der CSRD betroffen ist, welche Berichtsanforderungen bestehen, wie der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht aussieht und was bei Nichteinhaltung droht.
Hintergrund der CSRD: Was ist die CSRD und wer muss berichten?
Die CSRD ist ein entscheidender Bestandteil der EU-Strategie, um die Ziele des European Green Deals zu erreichen. Diese Richtlinie, die im Jahr 2023 in Kraft trat, ersetzt die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt von Unternehmen eine weitreichendere und transparentere Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umwelt, Soziales und Governance (ESG).
Berichtspflichtig nach der CSRD sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende,
- Umsatzerlöse von über 40 Millionen Euro,
- Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.
Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen
Darüber hinaus sind börsennotierte KMUs ab 2026 berichtspflichtig, ebenso wie größere Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie wesentliche Geschäftsbeziehungen in der EU unterhalten. Insgesamt werden somit EU-weit bis zu 50.000 Unternehmen berichtspflichtig.
Wann beginnt die Berichtspflicht?
Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt:
- Januar 2024: Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig sind, müssen ihre Berichterstattung erweitern und aktualisieren.
- Januar 2025: Große Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, aber die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen berichten.
- Januar 2026: Kleinere, kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMUs) sind ab diesem Zeitpunkt zur Berichterstattung verpflichtet.
- Januar 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichem Umsatz in der EU fallen unter die Berichterstattungspflicht.
Was muss laut CSRD berichtet werden?
Die CSRD stellt klare Anforderungen an den Umfang und die Struktur der Berichterstattung. Unternehmen müssen Informationen in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen, die am 31. Juli 2023 veröffentlicht wurden.
Die Berichte umfassen:
- Umweltbezogene Offenlegungen wie CO2-Emissionen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Diversität,Governance-Themen, insbesondere hinsichtlich der Unternehmensführung und der Einhaltung von ethischen Standards.
Zusätzlich fordert die CSRD die Offenlegung der Scope-3-Emissionen, welche die indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen, von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.
Wie kommen Unternehmen zu ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht?
Der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht ist klar strukturiert. Zunächst müssen Unternehmen eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Diese Analyse ist entscheidend, da sie sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive) als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Outside-In-Perspektive) erfasst.
Nach der Wesentlichkeitsanalyse folgt die Datensammlung. Unternehmen müssen relevante Daten zu den identifizierten Nachhaltigkeitsthemen sammeln, die dann in den Bericht integriert werden. Die Daten umfassen unter anderem Umweltkennzahlen, soziale Indikatoren und Governance-Praktiken.
Berichtserstellung: Die gesammelten Daten werden anschließend in einem standardisierten Format veröffentlicht. Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen diese Berichte digital einreichen und den Vorschriften der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) folgen.
Folgen bei Nichteinhaltung der CSRD
Die CSRD sieht harte Sanktionen für Unternehmen vor, die die Berichterstattungspflichten nicht einhalten. Diese können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, je nachdem, wie schwerwiegend die Verstöße sind.
In Deutschland können beispielsweise falsche oder unvollständige Berichte gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. Auf EU-Ebene werden zusätzlich weitere Sanktionen im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) entwickelt.
Zusätzlich zu den rechtlichen Konsequenzen kann die Nichteinhaltung der CSRD zu erheblichen Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteilen führen. Unternehmen, die nicht den Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, riskieren, Investoren und Kunden zu verlieren, was langfristig zu Umsatzeinbußen und Marktverlusten führen kann.
So bereiten Sie sich auf die CSRD vor
Die Umsetzung der CSRD erfordert eine frühzeitige und umfassende Vorbereitung. Unternehmen sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen, Verantwortlichkeiten klären und das Managementteam einbinden. Eine frühzeitige Planung und Einbindung aller relevanten Stakeholder ist entscheidend, um die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Ein strukturierter Zeitplan hilft dabei, die notwendigen Schritte bis zur Berichterstellung zu organisieren. Die Nutzung von spezialisierten Softwarelösungen kann den Prozess erheblich erleichtern. Mit Tools wie mavue können Unternehmen bis zu 80 % Zeit bei der Datensammlung, 60 % bei der Wesentlichkeitsanalyse und 90 % beim Reporting einsparen. Diese Softwarelösungen bieten praxiserprobte Methoden zur Erhebung und Analyse der ESG-Daten und ermöglichen eine nahtlose Integration in den Berichtsprozess.
Schlussbemerkung
Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Durch die transparente Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten können Unternehmen ihre Position am Markt stärken, das Vertrauen der Stakeholder gewinnen und sich besser auf zukünftige Regulierungen vorbereiten. Mit einer frühzeitigen Vorbereitung, der richtigen Methodik und geeigneten Softwarelösungen können Unternehmen den Prozess effizient gestalten und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine neue Ebene heben.
Garantiert besser als die Konkurrenz.
Überzeugen Sie sich selbst.